Nintendo wird wegen Joy-Con-Drift verklagt... schon wieder

Nintendo wird wegen Joy-Con-Drift verklagt
(Bildnachweis: Future)

Nintendo wird erneut wegen Joy-Con-Drift verklagt.

Die kanadische Kanzlei Lambert Avocat Inc. hat einen Antrag auf eine Sammelklage gegen das japanische Unternehmen gestellt (danke, Eurogamer) und will „eine Entschädigung für alle Verbraucher in Québec erwirken, die die Spielsysteme Nintendo Switch und Nintendo Switch Lite sowie die Joy-Con- und Nintendo Switch Pro-Controller gekauft haben“. 

Die Firma ist der Meinung, dass die Joy-Cons einen „versteckten Defekt“ aufweisen und nicht den Standards des Verbraucherschutzgesetzes gerecht werden.

Lambert Avocat Inc. gibt an, dass ihre Mandantin im November 2017 eine Nintendo Switch gekauft hatte und nach 11 Monaten der Nutzung „bemerkte, dass ihr linker Joy-Con-Controller defekt war. Ihr Charakter bewegte sich ohne Eingabe in eine bestimmte Richtung, ein Problem, das als Joy-Con-Drift bekannt ist.“

Die Mandantin von Lambert Avocat Inc. kontaktierte daraufhin Nintendo, die den defekten Joy-Con reparierten, aber das Driften trat auch bei ihrem rechten Joy-Con, einem zweiten Paar Joy-Con-Controller, das sie gekauft hatte, sowie bei ihrem Nintendo Switch-Controller auf.

Einspruch!

Nachdem Nintendo bereits von einem Kind verklagt* wurde und sogar eine formelle Entschuldigung herausgegeben hat, sieht es so aus, als ob die Joy-Con-Drift-Probleme von Nintendo nicht verschwinden wollen.

Nintendo-Präsident Shuntaro Furukawa hat zuvor gesagt: „Was den Joy-Con betrifft, entschuldigen wir uns für die Unannehmlichkeiten, die unseren Kunden entstanden sind. Wir sind weiterhin bestrebt, unsere Produkte zu verbessern, aber da der Joy-Con Gegenstand einer Sammelklage in den Vereinigten Staaten ist und diese Angelegenheit immer noch nicht abgeschlossen ist, möchten wir davon absehen, uns zu irgendwelchen spezifischen Aktionen zu äußern.“

Das Problem des Joy-Con-Drifts ist vor allem für Nintendo Switch Lite-Besitzer problematisch. Während die Joy-Con von der Standard-Switch abnehmbar sind, muss die komplette Nintendo Switch Lite zur Reparatur eingeschickt werden, da sie nicht abnehmbar sind. 

Redakteur – Gaming, Computing

Eugen Wegmann ist Online-Redakteur für PurpleClouds Deutschland GmbH / TechRadar Region DACH und zuständig für Gaming und Computer-Hardware.

E-Mail: ewegmann[at]purpleclouds.de