USK erweitert Leitkriterien um „Glücksspiel“
Glücksspielmechaniken und Lootboxen fließen in die Wertung ein
Fast ein Jahr hat es gedauert, jetzt reagiert endlich die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). In einer Pressemitteilung vom 13. August erklärt die für die Altersfreigabe für Spiele verantwortliche Stelle, dass sie ihre Leitkriterien um den Punkt „Glücksspiel“ erweitert.
„Fallen digitale Spiele nicht unter das gesetzliche Glücksspielverbot, so sind bei ihrer Alterseinstufung dennoch solche Spielelemente zu berücksichtigen, die geeignet sind, die Einstellung zur Teilnahme an Glücksspielen und damit die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Nicht-inhaltsbezogene Komponenten, wie Werbung oder In-Game-Käufe (in Verbindung mit zufallsgenerierten Spielvorteilen, auch als „Lootboxen“ bezeichnet), sind im Gegensatz zu inhaltsbezogenen Kriterien aus rechtlichen Gründen kein Teil der Alterseinstufung. Diese interaktionsbezogenen Komponenten werden jedoch in Form von Zusatzinformationen und Deskriptoren berücksichtigt, wie sie die USK über das IARC-System für Online-Spiele und Apps ausspielt“, heißt es dort.
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Künftig fließen diese Aspekte also in die Altersfreigabe ein. Wie sehr, hängt davon ab, wie stark sie in einem Spiel präsent sind:
„Anhaltspunkte für die Jugendschutzprüfung können sich unter anderem aus der Rahmenhandlung des Computer- oder Videospiels, des Anteils am Gesamtspiel (Zentralität des Glücksspielthemas) oder aus glücksspielähnlichen Mechanismen und Ausgestaltungen sowie deren Einbettung in ein kinderaffines Setting ergeben. Konkret wird dabei überprüft, ob Spielinhalte vorliegen, die zu einer Gewöhnung an beziehungsweise Verharmlosung von Glücksspiel führen können, indem sie eine positive Einstellung gegenüber Glücksspielen fördern, zur Desensibilisierung gegenüber Spielverlusten beitragen oder unrealistische Gewinnerwartungen hervorrufen.“
Konkret hieße das also, dass Spiele wie „Coin Master“ in dieser Kategorie strenger bewertet würden, weil sie einen wesentlichen Bestandteil des Spiels darstellen. Spielautomaten in Yakuza oder GTA, die keinen Mehrwert haben, außer die Spielwelt realistischer zu gestalten, dürften hingegen besser wegkommen, weil der Glücksspielaspekt nebensächlich ist. Und Spiele, deren Kernmechanik kein Glücksspiel enthält, aber wo man sich Lootboxen kaufen kann, dürften irgendwo dazwischen liegen.
„Coin Master“ als Paradebeispiel
Glücksspielaspekte in Videospielen sind nichts Neues. Die Dreistigkeit, mit der sie einerseits in den Mittelpunkt gerückt und andererseits verkauft werden, ist in den letzten Jahren enorm gewachsen.
Präsent ist das Problem in den Medien schon länger, fand aber nur wenig Beachtung. Erst ein Beitrag von Jan Böhmermann im Neo Magazin Royale vom Oktober 2019 über „Coin Master“, ein Handyspiel, das einen einarmigen Banditen in knuffige Comic-Optik und minimales Gameplay drumherum verpackt, lenkte die Aufmerksamkeit eines breiteren Publikums darauf. Mittlerweile ist Coin Master in beiden App-Stores mit USK 16-Etikett ausgewiesen.
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Lootboxen hingegen sind Behörden schon länger bekannt und ein Dorn im Auge. So stufte Belgien bereits 2018 die Lootboxen von FIFA, Overwatch und CS:GO als Glücksspiel ein, woraufhin viele Entwickler – teilweise nur in Belgien – solche Mechaniken aus ihren Spielen genommen.
Eugen Wegmann ist Online-Redakteur für PurpleClouds Deutschland GmbH / TechRadar Region DACH und zuständig für Gaming und Computer-Hardware.
E-Mail: ewegmann[at]purpleclouds.de