Onlineshop für Kleidung erstellen - Welche Angaben sind Pflicht?

Großaufnahme gefalteter Hemden
Der Verkauf von Textilien über das Internet kann ein lukratives Geschäft sein. Allerdings sollte dabei penibel auf die Kennzeichnungspflicht der Textilien geachtet werden. (Bildnachweis: Pixabay.com © Gadini CCO Public Domain)

Einen eigenen Onlineshop zu erstellen und Kleidung anzubieten, klingt für viele Leute auf der Suche nach einer Business-Idee zunächst nach einer schönen Vision. Grundsätzlich ist es das auch. Allerdings gilt es dabei neben den allgemeinen Pflichtangaben für Onlineshops auch die Vorgaben des Textilkennzeichnungsgesetzes zu beachten, um keine hohen Strafen und Abmahnungen zu riskieren.

Wie soll die Kennzeichnung in den Onlineshops erfolgen?

Die Kunden müssen die Angaben zur Textilkennzeichnung vor dem Kauf des jeweiligen Produktes im Onlineshop zur Kenntnis nehmen. Deshalb ist es empfehlenswert, die Angaben direkt in die jeweiligen Produktbeschreibungen zu integrieren. Es ist ausreichend, die Textilkennzeichnung im Rahmen der Aufzählung der einzelnen Produktfeatures anzuführen.

Alternativ dazu können die Angaben auch erst in einer weiteren Verlinkung angegeben werden. Bei vielen Online-Shops werden bei der ersten Ansicht übersichtlich die wichtigsten Produktmerkmale gelistet, weitere Informationen sind nach einem Klick auf einen Link in Erfahrung zu bringen, der beispielsweise mit „Details“ gekennzeichnet ist.

Vorsicht: Wenn sich die Textilkennzeichnung hinter solch einem Link verbirgt, muss die Linkbezeichnung auch entsprechend eindeutig sein. Die Bezeichnung „Details“ allein ist dafür nicht ausreichend und könnte zu einer Abmahnung führen. Eine mögliche Bezeichnung wäre hingegen beispielsweise „Hier finden Sie Informationen zur Textilkennzeichnung“.

Um jedoch auf der sicheren Seite beim Online-Shop zu sein, können auch entsprechende Agenturen mit dem Design des Webshops beauftragt werden. Wenn beispielsweise Magento als Basis für den Shop benutzt wird, kann man im Netz die Recherche nach einer passenden Magento-Agentur durchführen. Auf diese Weise wird ein professioneller Aufbau des Shops sichergestellt. Einfache Seitenkits reichen meist nämlich nicht mehr aus, um mit den großen, wie etwa Amazon mitzuhalten.

Die richtige Kennzeichnung von Textilerzeugnissen ist die Pflicht der Hersteller. Laut dem Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) müssen Textilien, die in Onlineshops (aber auch im stationären Einzelhandel) angeboten werden, entsprechend gekennzeichnet sein.

Grundsätzlich ist diese Kennzeichnung zwar die Pflicht des Herstellers. Sich als Händler grundsätzlich darauf zu verlassen, dass schon alles seine Richtigkeit hat, ist jedoch keine gute Idee. Denn die Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung in Form von Abmahnungen und Unterlassungserklärungen trifft meistens die Händler und nicht die Hersteller. Sich bei den Herstellern schadlos zu halten, kann sich als sehr kompliziert und kostenaufwendig herausstellen.

Wer Textilien im Internet zum Verkauf anbietet, sollte deshalb Grundkenntnisse darüber haben, wie die entsprechende Kennzeichnung auszusehen hat. Nur so ist es möglich, zu kontrollieren, ob die Hersteller die Angaben korrekt vorgenommen haben.

Einheitliche Kennzeichnung im kompletten EU-Raum

Die Europäische Union legt großen Wert auf eine einheitliche Bezeichnung der Textilien. Markennamen wie etwa „Lycra“ oder „Pashmina“ sind dafür nicht ausreichend. Auch Wortkombinationen sind nicht gestattet. „Merinowolle“ klingt zwar sehr schön, da diese Bezeichnung jedoch so nicht im Gesetzestext steht, ist die korrekte Bezeichnung „Wolle“ anzuführen.

Insgesamt gibt es 48 zulässige Bezeichnungen der Textilfasern, die im „Anhang 1 der EU-Verordnung Nr. 1007/2011 zur Textilkennzeichnung“ zu finden sind. Alle Textilien, die nach dem 8. Mai 2012 in Umlauf gebracht wurden, müssen verpflichtend mit diesen Bezeichnungen versehen werden.

Allerdings gibt es laut dem Anhang 5 der gleichen Verordnung auch 42 Textilerzeugnisse, die nicht mit einer Rohstoffgehaltsangabe versehen werden müssen. Dazu gehören unter anderem Reißverschlüsse, Textilware für Tiere und Textilerzeugnisse für den Schutz und die Sicherheit.

Die Flagge der EU

Der Europäischen Union ist die einheitliche Bezeichnung der Textilien sehr wichtig. Deshalb gibt es 48 zulässige Bezeichnungen dafür. (Image credit: Pixabay.com © Capri23auto CCO Public Domain)

Wie definieren sich kennzeichnungspflichtige Textilien?

Der entsprechende Gesetzestext beantwortet diese Frage recht eindeutig. Das Erzeugnis muss einen Gewichtsanteil an Textilfasern von mindestens 80 Prozent aufweisen.

Das gilt jedoch nicht nur für naheliegende Produkte wie Socken, T-Shirts, Hosen oder Pullis, sondern auch für Bezugsmaterial für Möbel, Regen- und Sonnenschirme sowie für die Textilkomponenten von Fußbodenbelägen, Bezügen von Matratzen und Campingartikeln.

Etwas Verwirrung stiftet der Zusatztext, dass die Kennzeichnungspflicht auch für Textilien gilt, die in andere Waren eingearbeitet sind und zu deren Bestandteil werden, sofern ihre Zusammensetzung angegeben ist. In einfachen Worten ausgedrückt: Auch ein Bürostuhl kann auf diese Art und Weise zur kennzeichnungspflichtigen Textilie werden, wenn beispielsweise die Sitzfläche mit einer Stoffschicht überzogen ist.

Doch auch hier gibt es wieder Ausnahmen. Beispielsweise, wenn es sich dabei um ein Erzeugnis handelt, dass von einem selbstständigen Schneider nach Maß hergestellt wurde. Auch die textilen Teile von Schuhen, also zum Beispiel das Innenfutter, müssen nicht gekennzeichnet werden.

Was passiert bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht?

Wie auch bei anderen Vergehen wie beispielsweise einem fehlenden oder unvollständigen Impressum oder einer Preisdarstellung, die nicht den Preisangabenverordnung entspricht, kennt der Gesetzgeber hier keinen Spaß.

Bei einem Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Aus diesem Grund kann eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Noch schwerer in diesem Zusammenhang wiegt aber die Tatsache, dass es sich dabei um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) handelt. Hier gilt zwar der bekannte Grundsatz „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Doch Kläger in Form von findigen Anwälten, die das Internet nach solchen Fehlern durchsuchen, finden sich sehr häufig und reagieren mit Abmahnungen, die viel Kosten und Mühen verursachen können.

eine alte Schreibmaschine

Wer wissentlich oder auch unwissentlich gegen die Kennzeichnungspflicht verstößt, riskiert eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung eines Anwalts. (Image credit: Pixabay.com © viarami CCO Public Domain)

Was sollte im Falle einer Abmahnung unternommen werden?

Die Abmahnung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Entweder weil die Kennzeichnung zur Gänze fehlt oder es sich dabei schlicht und einfach um eine Falschinformation handelt.

Wer beispielsweise eine falsche Beschriftung wählt, riskiert eine Abmahnung wegen der Verletzung der Textilkennzeichnungsverordnung. Entsprechen die Angaben hingegen nicht den Tatsachen, erfolgt die Abmahnung aufgrund von Irreführung. Den meisten Schreiben ist zusätzlich auch noch eine Unterlassungserklärung beigefügt.

Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne dass dabei selbst der Rat eines sachkundigen Anwalts eingeholt wurde. Jeder Fall ist individuell und deshalb ist es wichtig, die richtigen Schritte sorgfältig abzuwägen, bevor eine unbedachte Reaktion gesetzt wird.

Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich für all jene, die Textilien in Onlineshops anbieten möchten, schon vor Veröffentlichung der Produkte den Rat eines Rechtsbeistandes einzuholen. Denn vor allem bei Waren aus Fernost ist es für Laien nicht immer einfach, die richtigen Angaben zu machen.