Wissenswertes zwischen Küche, Bad und Schlafzimmer
Diese Punkte solltest du bei der technischen Ausstattung deiner ersten Wohnung unbedingt beachten
Raus aus dem weltberühmten „Hotel Mama“. Das ist etwas, das bei den meisten jungen Deutschen im Schnitt mit 23,7 Jahren ansteht – und damit im EU-Vergleich recht jung. Wer jedoch noch nie auf eigene Rechnung leben und einrichten musste, nie zur Miete wohnte, tendiert oft dazu, sich auch bei der technischen Einrichtung seiner ersten Behausung gehörig zu verschätzen.
Du stehst kurz davor, diesen riesigen Schritt in deinem jungen Leben zu tun? Dann scroll jetzt weiter nach unten, unsere Tipps könnten sehr nützlich sein.
1. Beachte unbedingt, dass >alles< deinem Vermieter gehört
Auch wenn eine übergebene Wohnung typischerweise weitgehend leer ist, oft nicht einmal Deckenleuchten aufweist, so ist sie doch nicht ganz frei von technischer Ausstattung:
- An den Heizkörpern deiner neuen Behausung befinden sich vielleicht klassische Thermostate oder sogar nur Armaturen zum Drehen. Perfekt, denn diese kannst du wirklich einfach gegen digitale Stücke mit Display austauschen oder sogar solche Steuerungselemente, die in ein Smart-Home-System eingebunden sind.
- In den Wänden stecken normale Unterputz-Lichtschalter und -Steckdosen. Ebenfalls genial, denn es locken Dimmer, berührungslose Sensorschalter, Steckdoseneinsätze mit integriertem WLAN oder USB-Anschluss. Auch diese Stücke sind, mit etwas Heimwerker-Routine, Plug-and-Play; zumindest aber nicht schwieriger zu installieren als ihre normalen Gegenstücke.
- In der Dusche bzw. an der Badewanne gibt es normale Mischbatterien. Auch sie könnten mit wenig mehr Arbeit als dem Lösen und Festziehen zweier Überwurfmuttern gegen eine Thermostat-Armatur mit vorwählbarer Wassertemperatur getauscht werden.
Und von elektrischen Rollladen-Bedienfeldern bis zum in der Wohnungstür installierten analogen Türspion gibt es selbst in einem leeren Mietobjekt unzählige weitere solcher Beispiele. Immer wäre es für dich technisch ganz einfach, hier modernere, verbrauchsärmere oder schlicht komfortablere Alternativen zu installieren.
Dabei solltest du jedoch niemals vergessen, dass alles, was du in der Wohnung vorfindest, deinem Vermieter gehört. Das heißt nicht, dass du daran nichts verändern dürftest. Wohl aber, dass du nur ausbauen darfst, was sich auch zerstörungsfrei ausbauen lässt. Und du musst alles, was du ausbaust, unbedingt beschädigungsfrei deinstallieren, sorgsam aufbewahren und bei deinem etwaigen Auszug ungefragt wieder auf den alten und funktionsfähigen Zustand zurückrüsten. Andernfalls kann es teuer werden, kann der Vermieter beispielsweise die Kaution einbehalten oder dich sogar zwingen, auf eigene Rechnung neue-alte Elemente zu besorgen.
2. Lass dir im Geschäft bloß keine Altbestände aufdrängen
Was die Einrichtung der ersten Wohnung anbelangt, verfahren sehr viele junge Menschen (grob) nach der Drittel-Methode:
- Ein Drittel der Einrichtung wird aus dem elterlichen Zuhause mitgenommen.
- Ein weiteres Drittel wird gebraucht besorgt.
- Das letzte Drittel wird neu angeschafft.
Das gilt natürlich nicht nur bei Möbeln, sondern macht auch vor der technischen Ausstattung nicht Halt. Wenn du davon jedoch aktuell etwas im Geschäft kaufen musst, solltest du wirklich auf der Hut sein.
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Denn seit dem 1. März 2021 befindet sich ein vollkommen neues Energie-Label in der rollenden Einführung. Sie dauert für Küchen- und sonstige Haushaltsgeräte bis 2024 und für Heizungen sogar bis 2030. Das neue Label ist an wichtigen Stellen völlig anders aufgebaut; unter anderem fallen die ganzen A++ und A+++ Kennzeichnungen ersatzlos weg. Was beispielsweise nach dem alten Label noch A+ war, ist auf dem neuen nur noch D und somit verbrauchstechnisch eher schlecht.
Hier solltest du unbedingt aufpassen. Denn Altbestände müssen natürlich verkauft werden. Lass dir deshalb nichts als besonders sparsam aufschwatzen, was noch mit den alten Labels gekennzeichnet ist – die neuen erkennst du auch daran, dass sich oben in der rechten Ecke ein QR-Code befindet.
3. Kauf dir unbedingt ein neues Radio
Du gehörst zu denjenigen Menschen, die Musik nicht ausschließlich streamen, sondern auch noch den guten alten Rundfunk genießen? Dann ist klar, dass du in deiner ersten Wohnung natürlich mindestens ein Radio haben möchtest – ob es dich beim Kochen oder Duschen beschallt, ist dabei völlig unerheblich.
Hier allerdings solltest du nicht dein (analoges) Alt-Radio von zuhause mitnehmen. Auch dann nicht, wenn es wirklich ein cooles Retro-Stück ist. Der Grund dafür: Aktuell befindet sich analoger Rundfunk in Deutschland und ganz Europa in den allerletzten Zügen. Erst kürzlich wurde ein Gesetz verabschiedet, wonach
- alle Autoradios und
- alle anderen Radios, sofern sie ein Display besitzen,
Digitalradios nach dem Standard DAB+ sein müssen. Derzeit befinden sich zudem eine ganze Menge Sender in der Vorplanung, auch auf DAB zu senden (sofern sie das noch nicht getan haben) und mittelfristig den Analogfunk komplett abzuschalten. Einen offiziellen Termin dafür gibt es zwar noch nicht, aber wir sprechen hier von nur wenigen Jahren.
Insbesondere deshalb, weil viele Digitalradios – neben den anderen Vorteilen dieser Übertragungstechnik – auch noch UKW beherrschen, solltest du deinen Auszug als Anlass zum Umzug nehmen. Wirklich teurer sind Digitalradios nicht, dafür ist der Klang aber deutlich besser.
4. Maximale Vorsicht bei digitalen Türspionen
Wenn du länger als Mieter in einem Mehrparteienhaus wohnst, wirst du feststellen, dass immer irgendwer tagsüber vergisst, den Riegel an der Haustür so einzustellen, dass nicht jeder einfach ins (Treppen-)Haus laufen kann. In der Praxis stellt sich das dann so dar, dass viele deiner Besucher nicht unten klingeln (wo du per Gegensprechanlage herausfinden könntest, wer es ist), sondern einfach an deine Wohnungstür gehen und da klingeln oder klopfen.
Klar, dass du wissen möchtest, wer da an deine Türe pocht. Und es ist auch dein gutes Recht, etwas dafür zu installieren. Doch ganz gleich, ob sich in dem Türblatt bereits ein vom Vermieter installierter analoger Spion befindet, den du nur gegen ein digitales Stück austauschen willst, oder es von vornherein dort kein Bohrloch gibt und du deshalb nur digital vorgehen kannst: sei unbedingt auf der Hut.
Denn verkauft werden diese digitalen Türspione (oft auch mit Anbindung ans Smartphone) vollkommen frei. Was die meisten Verkäufer jedoch nicht so deutlich machen ist, dass es sich dabei rechtlich um eine sehr schwierige Angelegenheit handelt, ganz besonders in Mehrparteienhäusern.
Denn, obwohl es nur eine Kamera statt einer Linse ist, ist der Unterschied rechtlich enorm. Legal ist nach derzeitigem Stand (Mitte 2021) nur folgende Vorgehensweise:
- Die Kamera darf sich nur aktivieren, wenn an der Tür geklingelt wird. Sie darf nicht auf andere Weise einschaltbar sein (etwa durch einen Bewegungsmelder) und erst recht nicht ein Dauerbild erzeugen.
- Es darf keinerlei Speicherungsfunktion geben.
- Die Kamera darf zwar ihr Bild an einen entfernteren Bildschirm übertragen; er muss also nicht an der Türinnenseite installiert sein. Jedoch muss sichergestellt sein, dass die Bilddaten ausschließlich in deiner Wohnung verfügbar sind. Schlechte Karten für Funklösungen, selbst wenn sie verschlüsselt sind.
- Es muss außen an der Tür ein Schild befestigt sein, aus dem klar hervorgeht, was passiert, wenn jemand die Klingel drückt – also einer Videoüberwachung unterliegt.
Klingt schrecklich kompliziert, weil es für einen analogen Türspion gar keine Regularien gibt, ist aber derzeitiges Recht. Und wir empfehlen dir zudem, vor der Installation unbedingt mit deinem Vermieter zu sprechen und dir ein formloses (aber schriftliches) Okay einzuholen. Denn letztendlich bildet deine „Überwachungskamera“ öffentlich zugängliche Areale ab (Treppenhaus bzw. Stockwerksflur), durch die auch andere Mieter und deren Besucher gehen – das gilt sogar dann, wenn du der einzige Mieter im obersten Stockwerk bist und niemand außer dir und deinen Besuchern dort vorbeigeht.
5. Sei beim Sharing ebenfalls vorsichtig
Deine erste Wohnung. Klar, dass du da Internet via WLAN benötigst. Und sicherlich wäre es für das Entertainment auch nicht verkehrt, Netflix und ähnliche Dienste zu haben. Bloß ist das alles mit Geld verbunden – und wenn jetzt von deinem Gehalt die Miete abgeht, ist davon nicht gerade eben viel freiverfügbar.
Da kann es verlockend sein, mit netten Nachbarn zu reden. Vielleicht teilt der eine ja gegen einen kleinen Obolus sein WLAN-Passwort mit dir oder ihr tut euch zusammen, um Netflix und Konsorten gemeinsam zu nutzen.
Ist absolut naheliegend, wird vermutlich auch von niemandem jemals bemerkt werden, ist aber dennoch riskant. Rein rechtlich ist das zwar vordergründig kein Problem, es gibt kein Gesetz, welches Account Sharing untersagt. Aber was, wenn beispielsweise über das geteilte WLAN irgendwelche illegalen Dinge geschehen? Zwar ist die Störerhaftung seit 2017 passé, jedoch kann zumindest dem WLAN-Betreiber dennoch sehr viel Ärger blühen.
Außerdem verletzt du dabei praktisch immer die AGB der Unternehmen. Die schränken das Sharing meistens auf die Personen eines Haushalts ein – auch wenn ihr in einem Haus lebt, ist das in einem Mehrfamilienhaus ein großer Unterschied. Sei zumindest vorsichtig und überlege gut, auf was du dich bei solchem Teilen einlässt – in dem Fall ist Sharing nicht immer gleich Caring.