IT-Beratungsunternehmen gründen – was du wissen solltest
Wer sich sehr gut im IT-Bereich auskennt und sein eigener Chef sein möchte, der kann ein IT-Beratungsunternehmen gründen und sich so selbstständig machen. Dabei gibt es jedoch einige Faktoren, die bei der Gründung und Führung eines neuen Unternehmens beachtet werden müssen, wie zum Beispiel die Umsatzsteuer.
Als IT-Berater selbstständig machen
Damit die Selbstständigkeit auch funktioniert, wird ein entsprechendes Auftragsvolumen benötigt. Das bedeutet, dass man Auftraggeber von sich und den angebotenen Dienstleistungen überzeugen können muss. Wer nicht dazu in der Lage ist, Aufträge an Land zu ziehen, der sollte besser im Angestelltenverhältnis bleiben.
Bei der Auftragsgewinnung können Zertifizierungen helfen, da der Begriff „IT-Berater“ rechtlich nicht geschützt ist. Das bedeutet, dass sich jeder so nennen kann. Daher ist es wichtig, dass die eigenen Fähigkeiten über entsprechende Zertifikate nachgewiesen werden können. Zusätzlich dazu sollten selbstständige IT-Berater über entsprechende Erfahrungen in dem Bereich verfügen, in dem sie sich selbstständig machen möchten, um künftige Auftraggeber überzeugen zu können. Potenzielle Auftraggeber können zum Beispiel direkt über LinkedIn angesprochen werden. Dabei solltest du allerdings auch auf dieser eigentlich seriösen Plattform Vorsicht walten lassen, da es auch auf LinkedIn zu Betrügereien kommt.
Die Gründung eines IT-Beratungsunternehmens
Grundsätzlich gilt, dass die Tätigkeit des IT-Beraters nicht direkt im Katalog der freien Berufe steht. Es kann aber trotzdem der Status eines Freiberuflers eingenommen werden, sofern der IT-Berater gewisse Anforderungen erfüllt.
Hierzu zählt, dass der IT-Berater eine entsprechende Qualifikation vorweisen kann, zum Beispiel einer wissenschaftlichen, technischen Ausbildung. Weiterhin muss der IT-Berater seine Dienstleistung persönlich sowie autark erbringen und darf keinen zusätzlichen kommerziellen Aktivitäten nachgehen. Das Finanzamt wird eine individuelle Prüfung durchführen, um festzustellen, ob eine freiberufliche Tätigkeit oder eine gewerbliche Tätigkeit besteht. Am besten wird bereits direkt nach der Unternehmensgründung eine schriftliche Bestätigung über den Status von der Steueraufsichtsbehörde erbeten. Im schlimmsten Fall drohen sonst in der Zukunft hohe Gewerbesteuerforderungen, sofern der Freiberufler-Status doch nicht gilt.
Registrierung als Freiberufler
Soll der Status eines Freiberuflers in Anspruch genommen werden, dann kann die Registrierung als Freiberufler beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Dies ist sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form möglich. Bei Letzterem wird das Formular über das ELSTER-Portal versendet. Es erfolgt die Zuweisung einer Steuernummer und die Entscheidung, ob der Status als Freiberufler auch anerkannt wird.
Als Freiberufler zu starten, kann einige Vorteile mit sich bringen. So muss in diesem Fall kein Unternehmen registriert und keine Gewerbesteuer gezahlt werden. Da keine Gesellschaft gegründet wird, ist auch kein Eintrag ins Handelsregister erforderlich. Auch auf die doppelte Buchführung und die Erstellung von Jahresberichten kann verzichtet werden. Zwangsmitgliedschaften bei IHK und HWK bestehen nicht, sodass die entsprechenden Gebühren eingespart werden. Eine Steuererklärung ans Finanzamt ist ausreichend, Informationen hinsichtlich erwirtschafteten Gewinnen oder Verlusten müssen nicht veröffentlicht werden.
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Anmeldung eines Unternehmens
Das IT-Beratungsunternehmen kann über verschiedene Rechtsformen gegründet werden, wenn der Status als Freiberufler nicht Anspruch genommen werden soll oder kann. Hierzu gehören unter anderem:
- Unternehmergesellschaft (UG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Partnerschaftsgesellschaft
In einem solchen Fall muss ein Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt angemeldet werden. Es kommen dementsprechend höhere Kosten und mehr Bürokratie auf den IT-Berater zu.
Wichtige Versicherungen
Neben den Formalien der Gründung ist es für IT-Berater sehr wichtig, sich gegenüber bestimmten Risiken abzusichern. Ansonsten droht ein hohes Rechtsrisiko. Hier ist vor allem die IT-Haftpflichtversicherung zu nennen.
Diese Versicherung legt den Fokus auf Fachkräfte, die sich im IT-Bereich selbstständig gemacht haben. IT-Berater werden dann von der Versicherung geschützt, wenn jemandem Schaden zugefügt wird, für den der Berater verantwortlich ist. Es handelt sich um eine Kombinationsversicherung, bei der Personen-, Sach- und Folgeschäden abgedeckt werden. Grundsätzlich kann auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Diese springt dann ein, wenn der Selbstständige seiner Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen kann und ist daher jedem Unternehmer zu empfehlen.
Umsatzsteuer
Grundsätzlich gilt, dass sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler Umsatzsteuer zahlen müssen. Eine Ausnahme hiervon stellt die sogenannte Kleinunternehmerregelung dar. Diese Regelung zu beanspruchen, macht aber meist nur dann Sinn, wenn die Umsätze sehr niedrig ausfallen. So darf der Umsatz aus dem Vorjahr bei maximal 22.000 Euro liegen, während der Umsatz des laufenden Jahres die 50.000 Euro nicht übersteigen darf.
IT-Berater gehören zu den gut verdienenden Berufsgruppen, sodass mit einem höheren Umsatz zu rechnen ist. Dementsprechend dürften die meisten IT-Berater der Umsatzsteuerpflicht unterliegen und müssen demnach Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt abführen. Dabei gilt, dass die Umsatzsteuer dann fällig ist, wenn ein Umsatz als ausgeführt gilt. Es kann daher durchaus passieren, dass ein Kunde erst sehr spät zahlt (zum Beispiel erst nach mehreren Mahnungen), die Umsatzsteuer aber schon ans Finanzamt abgeführt werden muss. Daher sollte immer ausreichend Kapital zurückgehalten werden.