Dell wegen „beispielloser Aufrüstbarkeit“ von Alienware-Laptop verklagt

Alienware M15
(Bildnachweis: Future)

Ein Dell-Kunde verklagt das Unternehmen wegen der Behauptungen über die „beispiellose Aufrüstbarkeit“ seines Alienware Area-51m R1-Laptops. Er ist der Auffassung, dass die Marketingkampagne falsch und irreführend war, nachdem das Nachfolgemodell, der Area-51m R2, mit neuer Hardware herauskam, die beim R1-Modell nicht verfügbar war.

Robert Felter aus San Francisco, Kalifornien, sagt in einer Sammelklage, die beim US-Bezirksgericht im nördlichen Bezirk von Kalifornien eingereicht wurde, dass Dells Versprechen einer „beispiellosen Aufrüstbarkeit“, einschließlich der Möglichkeit, die CPU und die GPU des Laptops aufzurüsten, Kunden „absichtlich irregeführt und getäuscht“ hat, damit sie einen Laptop kaufen, den sie nicht vollständig oder überhaupt nicht aufrüsten können.

Als das Gerät erstmals auf der CES 2019 vorgestellt wurde, behaupteten Vertreter des Unternehmens, dass der Prozessor des Alienware Area-51m R1 aufgerüstet werden kann, solange er den Intel Z390-Chipsatz verwendet. Dies beschränkte die Upgrade-Optionen auf Intel-CPUs der achten und neunten Generation, da Prozessoren der zehnten Generation nur mit dem Z490-Chipsatz funktionieren.

Tom's Hardware zufolge war es diese Version, die anscheinend die Klage ausgelöst hat. Der jüngste Refresh des Alienware Area-51m verwendet einen Intel-Prozessor der zehnten Generation und damit den Z490-Chipsatz, was bedeutet, dass auch bei diesem Refresh die Kernkomponenten an die aktuelle Hardware-Generation gebunden waren. Das gilt insbesondere für die High-End-Konfigurationen, die zum Zeitpunkt des Launches bereits die leistungsstärkste verfügbare Hardware verwendeten.

„Die CPU des Area 51M war weder auf die neue Intel-CPU der 10. Generation noch war die GPU auf die neue Nvidia RTX Super 2000-Reihe aufrüstbar“, heißt es in der Beschwerde. „Tatsächlich bestand die einzige Möglichkeit für den Kläger, einen Laptop mit diesen neu veröffentlichten, aufgerüsteten Core-Komponenten zu besitzen, darin, mehrere tausend Dollar mehr auszugeben als das, was ein Upgrade kosten würde, um den damals neu veröffentlichten Alienware Area 51M R2 oder einen ähnlich ausgestatteten Laptop eines anderen Herstellers zu kaufen.“

Darüber hinaus wird in der Klage behauptet, dass Dell eine enge Arbeitsbeziehung zu Intel und Nvidia hat, sodass sie hätten wissen müssen, dass ihr Produkt nicht in der Lage sein würde, Hardware der nächsten Generation zu verwenden, als sie das Gerät als mit „beispielloser Aufrüstbarkeit“ vermarkteten. Ob ein Richter das auch so sehen wird, bleibt abzuwarten. 

Redakteur – Gaming, Computing

Eugen Wegmann ist Online-Redakteur für PurpleClouds Deutschland GmbH / TechRadar Region DACH und zuständig für Gaming und Computer-Hardware.

E-Mail: ewegmann[at]purpleclouds.de