Umzug: Was passiert mit dem Telefon- und Internetvertrag?
Mit Internetboost in die neue Bude - wir klären die wichtigsten Fragen für dich!
Der Umzug kommt immer näher und überall gibt es Fristen einzuhalten. Auch beim Umzug mit dem Telefon- und Internetvertrag ist das nicht anders. Die gute Nachricht: Mit einer geschickten Planung weichst du Stressfallen aus und sorgst dafür, dass dir auch im neuen Heim wieder schnell Internet zur Verfügung steht. Wir verraten Dir heute die wichtigsten Fristen, clevere Tipps zum Sparen und Kniffe im Bereich Sonderkündigungsrecht.
DSL-Vertrag mitnehmen: Du hast die Wahl, oder doch nicht?
Auch wenn die Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Rechte der Nutzer von Telekommunikationsdiensten gestärkt hat, dazu später mehr, gibt es noch immer zwei Optionen: Du kannst deinen DSL-Vertrag mitnehmen oder eben nicht. Die Wahlfreiheit gesteht dir der Provider aber nur zu, wenn du deine Mindestvertragslaufzeit bereits erfüllt hast. Ist das der Fall, kannst du mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Befindest du dich allerdings mitten in deiner Mindestvertragslaufzeit, gibt es vorerst keine Chance, vorzeitig aus dem Vertrag auszuscheiden. Einzige Ausnahme: Du besitzt ein Sonderkündigungsrecht. Das gesteht dir der Internetanbieter zu, wenn er deinen Vertrag an deinem neuen Wohnort schlichtweg nicht erfüllen kann – zum Beispiel, wenn er aufgrund der technischen Gegebenheiten die vereinbarte Bandbreite gar nicht oder nur anteilig erreicht.
Reformiertes Telekommunikationsgesetz (TKG) bringt frischen Wind
Du hast das Gefühl, dass die Telekommunikationsanbieter die Zügel in der Hand haben? Nicht ganz, denn vieles hat sich bereits im Jahr 2021 verändert. Hast du die 24-monatige Mindestvertragslaufzeit erfüllt, kannst du beispielsweise mit einer einmonatigen Kündigungsfrist aus deinem Vertrag. Bisher war es so, dass sich dein Vertrag automatisch um 12 Monate verlängert hat. Du möchtest von deinem Sonderkündigungsrecht bei Umzug Gebrauch machen? Auch hier gibt es eine gute Nachricht. Der Gesetzgeber hat die ehemalige 3-Monats-Frist im Handumdrehen in eine 1-Monats-Frist verwandelt.
Auf einen Blick: Fristen und der Umgang mit bestehenden Verträgen
In einer Welt, in der Telekommunikationskonzerne, die Politik und Verbraucher mitmischen, ist es gar nicht so einfach, den Überblick über geltende Fristen zu behalten. Wir haben für dich das Ganze einmal skizziert.
- Du befindest dich in der Mindestvertragslaufzeit - du musst deinen Vertrag mitnehmen, es gibt kein generelles Sonderkündigungsrecht wegen Umzug.
- Du hast deine Mindestvertragslaufzeit erfüllt - du kannst mit einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen.
- Du bist mitten im Vertrag, dein Provider kann deinen Vertrag am neuen Wohnort aber nicht fortführen - du erhältst ein Sonderkündigungsrecht und kannst mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Unser Tipp: Gerade, wenn du dich schon länger in einem Vertragsverhältnis befindest, lohnt es sich, die Konditionen deines Vertrages zu checken. Damit erfährst du, wie lange deine Mindestvertragslaufzeit noch geht und erhältst wichtige Informationen für einen Konditionsvergleich. Den kannst du übrigens ganz einfach online durchführen.
Warum eine rechtzeitige Ankündigung beim Provider wichtig ist
Wenn du mit deinem DSL-Vertrag umziehst, ist dir bestimmt wichtig, dass du an deinem neuen Wohnort zeitnah im Internet surfen und mit Festnetz telefonieren kannst. Damit das klappt, solltest du deinen Internetprovider zeitnah in deine Umzugspläne einweihen. Am besten machst du das bereits 6-8 Wochen vor dem Umzug, spätestens aber 30 Tage vor dem Event. Du hast keine Lust auf Papierkrieg oder komplizierte Meldeverfahren? Dann kannst du auf einen komfortablen Umzugsservice, wie den Vodafone Umzugsservice setzen.
Folgende Angaben braucht dein Anbieter für deinem Umzug:
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- deinen vollständigen Namen
- dein Geburtsdatum
- deine Kundennummer
- deine aktuelle Adresse
- deine zukünftige Adresse
- die Information, mit welchen Produkten (DSL, Kabel etc.) du umziehst
Übrigens: Internet-Anbieter erheben in der Regel eine Umzugspauschale. Wenn du deinen Vertrag upgradest oder die Vertragslaufzeit verlängerst, verzichten viele Provider allerdings auf die Pauschale. Damit sparst du locker, je nach Anbieter, knapp 40 Euro bis hin zu 70 Euro.
Umzug in einen Neubau: darauf solltest du achten
Ein Neubau erfüllt in der Regel alle Voraussetzungen, damit du an Ort und Stelle deinen Internet- und Festnetzvertrag wahrnehmen kannst. Erkundige dich am besten schon mehrere Wochen vor deinem Umzug, ob das tatsächlich der Fall ist. Erfüllt dein neues Heim die Voraussetzungen, kannst du deinem Provider einfach den Umzug mitteilen. Grundsätzlich gibt es zwei Ausgangslagen.
Ausgangslage Nr. 1: Es gibt noch keinen Hausanschluss. In dem Fall solltest du direkt bei der Telekom einen Hausanschluss beauftragen. Achtung: Die Telekom benötigt eine Vorlaufzeit von mindestens 16 Wochen, diese solltest du vorab einplanen.
Ausgangslage Nummer 2: Der Hausanschluss ist vorhanden: Teile deinem Internetprovider zum Beispiel online, telefonisch oder auf schriftlichem Weg mit, dass du umziehst. Alles weitere übernimmt dann dein Anbieter.
Umzugsmeldung verpasst oder Technik hinkt: Was tun?
Nicht immer klappt alles so, wie gedacht. Hast du deinen Internetanbieter nicht rechtzeitig über deinen DSL-Umzug informiert oder erfüllt das neue Heim wider Erwarten nicht die technischen Voraussetzungen, bleibt es zunächst still in der Kabelbuchse. Ganz auf Internet verzichten musst du aber nicht. Mit einem mobilen Surf Stick, den du einfach an deinen PC oder Laptop anschließt, kannst du die Zeit gut überbrücken.
Das geschieht mit einer Telefonnummer, wenn du umziehst
Ob du deine Telefonnummer mitnehmen kannst, hängt davon ab, wohin du ziehst. Befindest du dich nach wie vor im gleichen Vorwahlbereich, ist eine Rufnummernmitnahme ohne Probleme möglich - am besten erkundigst du dich direkt bei deinem Anbieter.