Rezensionen im Internet schreiben – was ist erlaubt und was nicht?

Ein Mann zeigt auf eine Sternebewertung
(Bildnachweis: pixabay.com/Tumisu)

Heutzutage ist es ganz normal, dass man ein Restaurant, eine Ferienwohnung oder ein Produkt anhand von Bewertungen im Internet aussucht. So bewegen einen positive Kritiken eher zum Restaurantbesuch, als unappetitliche Fotos früherer Besucher. Ebenso helfen Produktrezensionen dabei, die schier unendliche Fülle an Angeboten im Internet etwas überschaubarer zu machen und vermeintlich schlechte Käufe zu umgehen. Und auch man selbst hat vielleicht bereits zu diesen Rezensionen beigetragen oder zumindest einmal mit dem Gedanken gespielt, nach einem unbefriedigenden Besuch im Internet über das entsprechende Restaurant oder den Laden herzuziehen.

Doch so befreiend das wutentbrannte Tippen auch sein mag, sollten gewisse Grenzen bei Rezensionen im Internet nicht überschritten werden. In diesem Ratgeber erklären wir, was bei Bewertungen im Internet erlaubt ist und welche Aussagen einen sogar in ernste Probleme bringen können.

Unrechte Kritik auf Google – so wird man falsche Rezensionen wieder los

Eine schlechte Bewertung auf Google und eine Rezension, bei der sich einem die Haare zu Berge aufstellen: der Albtraum für jedes Unternehmen. Nicht immer wird im Internet die Wahrheit gesagt und so können gefälschte Rezensionen schnell zu einem echten Problem für Unternehmen werden. Wird das eigene Unternehmen auf so eine Weise angegriffen, sollte man die Initiative ergreifen und die Google Rezension löschen. So werden potenzielle zukünftige Kunden von diesen Bewertungen nicht mehr in die Irre geleitet und das Image des Unternehmens im Web kann wiederhergestellt werden.

Vorsicht bei Brandreden – hier ist die rote Linie bei Onlinerezensionen

Auf den ersten Blick möchte man denken, dass in einem Land mit einer so starken Meinungsfreiheit wie in Deutschland im Internet alles gesagt und getan werden kann, worauf man gerade Lust hat. Auch wenn die Meinungsfreiheit in Deutschland einen hohen Schutz genießt, so sind Tatsachen und damit auch Tatsachenbehauptungen von ihr ausgenommen. Deswegen ist Vorsicht geboten, wenn Behauptungen über ein Unternehmen aufgestellt werden, die in dieser Form vielleicht gar nicht passiert sind. 

Dazu zählen insbesondere auch Mutmaßungen und Übertreibungen, die im Internet als wahre Begebenheiten dargestellt werden. Hier reichen bereits kleine Abweichungen von der Wahrheit, um einem Zivilprozess Tür und Tor zu öffnen. Sollte ein Unternehmen nachweisen können, dass es aufgrund einer Falschaussage im Internet einen Umsatzeinbruch erlebt hat, kann dies für den Autor dieser Rezension schnell sehr teuer werden. Dazu kommt, dass sich immer mehr Anwaltskanzleien auf solche Rezensionen auf Google, Facebook und Co. spezialisieren und Unternehmen unberechtigte Kritik im Web zunehmend weniger tolerieren.

Die eigene Meinung ist zwar voll und ganz von der Meinungsfreiheit gedeckt, muss aber dann auch als solche gekennzeichnet werden. Auch dann darf jedoch die Grenze zur sogenannten Schmähkritik nicht überschritten werden.

Um Schmähkritik handelt es sich dann, wenn die eigene Meinung lediglich zur Diffamierung der anderen Person kundgetan wird und keine sachliche Diskussion möglich ist. Andere Straftatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede oder eine falsche Anschuldigung sind selbstverständlich auch tabu und können neben einem kostspieligen Zivilverfahren zudem ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen für den Verfasser einer Aussage im Internet nach sich ziehen.

Am besten ist es also immer, auch im Internet nur wahre Aussagen zu machen und einen wütend getippten Post vielleicht lieber doch nicht abzuschicken.